Thursday, 28th March 2024
28 März 2024

Ärztekammer-Vize spricht sich für Werbeverbot und Bluttests aus

Sollten Ärzte auf ihren Internetseiten über Abtreibungen informieren dürfen? Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Martina Wenker, beantwortet diese Frage mit einem Nein. Auch beim Thema Bluttest für Schwangere bezieht sie klar Position. 0

Das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen sollte nach Auffassung der Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Martina Wenker, beibehalten werden. „Wir haben hier vor vielen Jahren einen gesellschaftlichen Kompromiss gefunden, der zwei Schutzgüter berücksichtigt“, sagte die Vorsitzende der niedersächsischen Ärztekammer im Interview der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Wenker bezog sich dabei auf die Interessen einer ungewollt Schwangeren und das Schutzgut des ungeborenen Kindes. „Der Kompromiss, mit dem wir diese beiden Seiten in Einklang bringen, ist die Beratungslösung. Und die halte ich für sehr tragfähig.“

Laut Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs ist die Werbung für Abtreibungen in bestimmten Konstellationen unter Strafe gestellt. In diesem Zusammenhang löste der Fall der verurteilten Ärztin Kristina Hänel eine Debatte über eine mögliche Abschaffung aus.

Sie hatte auf ihrer Webseite Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch bereitgestellt und wurde auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Angaben von Medizinern nutzen militante Abtreibungsgegner den Paragrafen immer wieder zur Einschüchterung von Frauenärzten.

Schon heute könne man auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seine Postleitzahl eingeben und Beratungsstellen in der Umgebung finden, erklärte wiederrum Martina Wenker und fügte an: „Ich glaube, dass man die Bekanntheit dieser Beratungsangebote verbessern sollte.“

Wenker pochte darauf, dass die Beratungsgespräche ergebnisoffen sein müssten und nicht in eine Richtung drängen dürften. „Wenn das nicht funktioniert, müssen wir das anpacken. Außerdem kann es nicht sein, dass Frauen lange warten oder weit fahren müssen.“ Es sei wichtig, vor einem Schwangerschaftsabbruch noch einmal einen Moment inne zu halten und zu sehen, dass es um ein weiteres Menschenleben gehe.

Krankenkassen sollten Bluttests von Schwangeren übernehmen

In dem Interview forderte Wenker zudem, dass Bluttests für Schwangere künftig von den Krankenkassen übernommen werden. „Diese Sicherheit sollte nicht am Einkommen der Eltern hängen“, erklärte die Vizepräsidentin. „Außerdem ist es unfair, wenn Frauen, die sich das nicht leisten können, am Ende eine wesentlich gefährlichere Fruchtwasseruntersuchung machen müssen, bei der das Risiko einer Fehlgeburt besteht.“

Allerdings müsse man die Frage stellen, was noch alles untersucht werden sollte. Dazu brauche es eine gesellschaftliche Debatte. Wenn man nur noch genetisch perfekte Menschen haben wolle, gehe die Vielfalt in der Gesellschaft verloren, warnte Wenker. Der Gesetzgeber müsse für künftige Tests Grenzen abstecken.

Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete aller Parteien außer der AfD hatten eine Debatte zu den vorgeburtlichen Tests gefordert. Der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens prüft derzeit, inwieweit Kassen künftig Bluttests auf Trisomie 21 übernehmen sollen.

Parteiübergreifende Vorbehalte von Bundestagsabgeordneten Das Video konnte nicht abgespielt werden.
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Kritiker der Pränataldiagnostik warnen, dass die Tests zu steigenden Abtreibungszahlen bei Kindern mit Down-Syndrom führten. Auf der Pressekonferenz in Berlin sprach auch die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt, selbst Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom.

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