Sunday, 19th May 2024
19 Mai 2024

Kommunen fehlen Auswahlkriterien für Spielhallenschließungen

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Wiesbaden/Mühlheim (dpa/lhe) – Städten und Gemeinden in Hessen fehlen seit einem Vierteljahr Entscheidungsgrundlagen für die Schließung von Spielhallen wegen zu geringen Abstandes zur Konkurrenz. Seitdem der Verwaltungsgerichtshof Vorgaben für ungültig erklärte, hat sich wenig getan. «Es gibt nun überhaupt keine Auswahlkriterien – weder im Gesetz noch in der Rechtsverordnung. Und der Erlass des Landes ist nicht anwendbar», sagte Johannes Heger vom Hessischen Städte- und Gemeindebund in Mühlheim (Kreis Offenbach). Daher stehen die Verfahren in den Städten still. «Wir sehen die neue Landesregierung am Zug, den Kommunen entsprechende Auswahlkriterien an die Hand zu geben.»

Das Land hatte den Kommunen mit sogenannten Ausführungsbestimmungen Vorgaben gemacht. Auf deren Basis sollten Städte und Gemeinden entscheiden, welche Spielhallen konkurrierender Betreiber geschlossen werden, wenn diese in weniger als 300 Meter Entfernung zueinander stehen. Der Verwaltungsgerichtshof sah aber keine rechtliche Grundlage für das Auswahlverfahren zwischen den Spielhallen. Die vom Land vorgegebenen Kriterien erfüllten verfassungsrechtliche Anforderungen nicht. Seitdem warten die Städte und Gemeinden auf neue Vorgaben.

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