Sunday, 5th May 2024
5 Mai 2024

Nachhilfe für Ermittler: Polizisten sollten nicht aufs iPhone schauen

Face ID ist für Ermittler komplizierter zu handhaben als Touch ID.


Eine Forensikfirma erklärt Ermittlern, warum sie auf keinen Fall direkt auf das iPhone eines Verdächtigen blicken sollen. Denn wenn sie das zu oft tun, haben sie kaum noch eine Chance, an die Daten auf dem Gerät zu kommen.

Das Tech-Magazin "Motherboard" berichtet über eine Präsentation der russischen Forensik-Firma Elcomsoft, die Ermittlern erklärt, warum sie auf keinen Fall direkt auf ein iPhone X oder iPhone XS eines Verdächtigen blicken dürfen. Denn dann könne das Gleiche passieren, womit Apple-Manager Craig Federighi bei der Vorstellung des iPhone X zu kämpfen hatte, heißt es darin.

Weil Mitarbeiter bei der Vorbereitung der Show darauf geblickt hatten, wurde er auf der Bühne dazu aufgefordert, den Passcode einzugeben. "Das ist ganz einfach", sagte Elcomsoft-Chef Wladimir Katalow "Motherboard". "Wenn Face ID ein Gesicht fünf Mal nicht erkennt, muss der Nutzer zum Entsperren den Code eingeben. Sobald Ermittler auf das Gerät eines Verdächtigen blicken, verlieren sie einen Versuch."

Wie kompliziert es für Behörden ist, an Daten auf einem Smartphone heranzukommen, hängt von der Rechtslage des jeweiligen Landes ab und ob Ermittler die Erlaubnis haben, einen Verdächtigen zu zwingen, das Gerät zu entsperren. Bis vergangenes Jahr bezog sich dies vor allem auf Fingerabdrucksensoren, doch seit dem iPhone X muss die Polizei auch mit Face ID klarkommen.

Passcode muss nicht verraten werden

In Großbritannien beispielsweise dürfen Ermittler einen Verdächtigen nicht zwingen, ein Smartphone mit dem Finger oder dem Gesicht zu entsperren. Daher muss die Polizei dort zu Tricks greifen, wenn sie an ein entsperrtes Gerät gelangen möchte. In einem Fall hätten sie einem Verdächtigen das iPhone gemopst, während er es genutzt hat und sofort weiter über das Display gewischt, um zu verhindern, dass sich das Gerät wieder sperrt, berichtet "Motherboard".

In den USA haben Behörden weiterreichende Befugnisse. So berichtete "Forbes" Ende September vom ersten bekannten Fall, in dem Ermittler einen Durchsuchungsbefehl nutzten, um einen Verdächtigen dazu zu zwingen, sein iPhone mit dem Gesicht zu entsperren. Wenn der Passcode gefördert wird, ist dies schwieriger, da es um die Herausgabe von Informationen geht, die im Gedächtnis gespeichert sind. In Deutschland ist ein Beschuldigter laut "Strafakte.de" nicht verpflichtet, der Polizei Passwörter zu verraten und kann dazu natürlich auch nicht gezwungen werden. Auch in den USA gibt es nach einem Bericht von "The Verge" eine ähnliche Rechtsauffassung.

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