Karlsruhe: Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig
Beschluss: Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. (Symbolbild) (Quelle: Michael Schick/imago) Dürfen schuldunfähige Straftäter von Wahlen ...