Wednesday, 1st May 2024
1 Mai 2024

Amnesty kritisiert unzureichenden Schutz vor Vergewaltigung

Demonstrantinnen vor dem Justizministerium in Madrid, nach einem umstrittenen Urteil: Amnesty International kritisiert die Gesetzeslage zu Vergewaltigung in vielen europäischen Staaten. (Quelle: Sergio Perez/Reuters)

„Nein heißt Nein“ – das gilt in weniger als einem Drittel der europäischen Staaten. Ungewollter Sex wird oft nicht als Vergewaltigung eingestuft, kritisiert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International.

Demnach haben nur acht von 31 untersuchten Ländern in Europa sogenannte „zustimmungsbasierte Definitionen“ von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt. In Deutschland, Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten Nein gesagt hat.

„Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt“

In den rechtlichen Definitionen der übrigen Länder wird laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung ausgegangen. „Viele Leute glauben noch immer, es handele sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt.“ Dies sei jedoch falsch, so die Organisation: „Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt.“

Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden, sagte Anna Blus, die bei Amnesty für Frauenrechte zuständig ist. Schlussendlich biete das auch besseren Schutz vor Vergewaltigungen.

In Deutschland wurde das Sexualstrafrecht im Jahr 2016 reformiert. Seitdem muss eine Person mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass sie keinen Sex möchte. Passivität gilt dagegen als schweigendes Einverständnis. In Schweden ist das anders. Dort gilt seit Juli dieses Jahres ein Gesetz, nach dem die Partner aktiv zustimmen müssen – verbal oder nonverbal.

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