Saturday, 27th April 2024
27 April 2024

Demos gegen Abtreibung: Gießen will «Schutzzonen» prüfen

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche wird mancherorts vor Beratungsstellen und Arztpraxen ausgefochten. Das verunsichert die betroffenen Frauen, findet die Stadt Gießen und denkt über eine «Bannmeile» nach.

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Gießen (dpa/lhe) – Nach Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor der Praxis der Gießener Ärztin Kristina Hänel will die Stadt «Schutzzonen» prüfen lassen. Die «Mahnwachen» der Aktivisten hätten dafür gesorgt, Frauen zu verunsichern und ihnen den Zugang zu Beratungsangeboten zu erschweren, heißt es in einem Antrag, den die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstagabend einstimmig verabschiedete. Dafür stimmten SPD, CDU, Grüne, Linke, Freie Wähler und die FDP, die AfD enthielt sich.

Der Magistrat wird mit dem Antrag aufgefordert, über die hessische Landesregierung klären zu lassen, ob ein Abstandsbereich von 150 Metern vor der Praxis sowie vor einer ebenfalls betroffenen Beratungsstelle eingerichtet werden kann. In der Frage geht es insbesondere um die Vereinbarkeit mit der Versammlungsfreiheit.

Zuletzt hatten Anfang Februar Abtreibungsgegner vor Hänels Praxis demonstriert. Mit Folgen für ihre Patientinnen, wie die Ärztin etwa auf Twitter berichtete: «Die Frau, die ich gerade untersuche, fragt: Die kommen aber nicht hier rein, oder?»

Die Medizinerin hat bundesweite Bekanntheit erlangt, weil sie sich für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a einsetzt, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Die Debatte um eine Reform entzündete sich an Hänels eigenem Konflikt mit diesem Paragrafen: Das Landgericht Gießen verurteilte sie zu einer – noch nicht rechtskräftigen – Geldstrafe, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte. Der Paragraf soll ergänzt werden und sich Frauen künftig leichter informieren können – was Kritikern wie Hänel nicht weit genug geht.

Auch Hessens größte Stadt Frankfurt diskutierte in den vergangenen Monaten über «Schutzzonen» vor Beratungsstellen. Eingeführt wurden sie aber nicht, berichtete ein Sprecher. Es gab demnach verfassungsrechtliche Bedenken, ob sie mit der Versammlungsfreiheit vereinbar sind.

Nach Angaben des hessischen Innenministeriums haben die zuständigen Behörden vor Ort die Möglichkeit, mit Auflagen «ein aktives Ansprechen und Bedrängen» von Frauen im Umfeld von Beratungsstellen zu untersagen. Mahnwachen allerdings fielen unter die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit. Die Ausweisung von «Schutzzonen» stelle daher einen Eingriff dar, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen dürfte, teilte ein Sprecher mit.

Das Land ist an dem Thema dran, auch unabhängig von dem Gießener Antrag: Im Rahmen des von der schwarz-grünen Regierungskoalition vereinbarten Gesetzgebungsverfahren für ein neues hessisches Versammlungsgesetz werde die Frage, ob entsprechende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit künftig zulässig sein sollten, umfassend geprüft, teilte der Ministeriumssprecher weiter mit.

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